Neuigkeiten zum Schulstart - Vorgaben zum Schulbeginn

An alle Eltern und Erziehungsberechtigten

Wir hoffen, dass alle erholsame Ferien hatten und wir nun gestärkt in das Schuljahr starten können.

Nach den Ausführungen des Bildungsministeriums und des Schulträgers zum Schulstart unter Corona-Bedingungen haben wir folgende Anweisungen zu beachten. Hier ist wichtig zu erwähnen, dass es darum geht, das Infektionsgeschehen zu minimieren oder zumindest nachvollziehbar zu machen. Alle Entscheidungen müssen unter dieser Vorgabe beleuchtet werden. Feste Lerngruppen und klasseneigene Pausenzeiten (wie vor den Ferien) sind dabei unverzichtbar.

1. Mund-Nasen-Schutz

Ein Mund-Nasen-Schutz ist während der Busfahrt und entsprechend der Jahrgangsangaben auch im Schulgebäude, auf dem Schulhof und ab Jahrgang 5 auch im Unterricht zu tragen. Die entsprechenden Masken sind von den Eltern zu stellen. Wir empfehlen den Mund-Nasen-Schutz 3-mal pro Tag zu wechseln und entsprechenden Ersatz mit zur Schule zu geben. Lehrer und andere Mitarbeiter tragen immer dann eine Maske, wenn sie den Abstand von 1,5 m nicht einhalten können.

2. Ankommen in der Schule

 

Ein Kollege erwartet die Schüler in der Klasse. Die Schüler*innen werden von Lehrern bzw. Mitarbeitern am Bus abgeholt und zur Klasse geschickt. Aufsichten sind fest eingeteilt.
Von 8.45 – 9.15 Uhr werden die Schüler von der Schulsozialarbeiterin entgegengenommen und entweder zur Klasse geleitet oder die Klassen werden angerufen, dass der Schüler abgeholt werden kann.
In der Klasse werden zunächst die Hände gewaschen und desinfiziert, dann nehmen die Schüler feste Plätze ein, die Anwesenheit der Schüler und der Sitzplan sind zu dokumentieren. Schüler, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind auch zu dokumentieren.

3. Unterricht

Der Unterricht soll, sofern möglich, stundenplankonform erteilt werden. Die Fachräume werden wieder geöffnet, müssen aber nach jeder Nutzung durch die Erwachsenen desinfiziert werden. Die Nutzung muss ebenso dokumentiert werden, wie die Desinfizierung bestätigt und persönlich unterschrieben werden muss. Die Arbeitsgemeinschaften fallen aus – Das Schülercafé fällt aus - Der Schwimmunterricht findet nicht statt.
Die Busse können nur in Absprache mit der Schulleitung genutzt werden, Einkaufsfahrten, Ausflüge u.ä. finden nicht statt. Die Busse müssen jeweils nach jeder Fahrt desinfiziert werden. Möglich sind z.B. folgende Fahrten: Getränkedienst, Schwimmfahrten für Einzelschüler, Schüler bei Krankheit nach Hause fahren.

4. Distanzunterricht

Distanzunterricht findet erst dann statt, wenn kein Präsenzunterricht stattfinden kann. Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, werden mit Materialien versorgt.

5. Gestaltete Freizeit

Die gestaltete Freizeit wird von den Klassen organisiert.

6. Lüftung der Klassen

In allen Klassen ist ein vollständiges Öffnen der Fenster möglich. Die Lüftungsanlage im Neubau ist neu eingestellt und sorgt nun für eine zusätzliche Durchlüftung. Flurfenster dürfen maximal gekippt werden. Die Aufsicht bei geöffneten Fenstern ist besonders zu beachten.

7. Essensausgabe

Die Wagen für Geschirr und Mittagessen dürfen nur von Kollegen oder Erwachsenen abgeholt und wieder zurückgebracht werden. Die Schüler sollen nach Möglichkeit eigene Trinkflaschen, die in der Schule gefüllt werden können, mit zur Schule bringen.

Einige Fragen werden sich sicher noch ergeben. Sie können Ihre Fragen gerne per Telefon stellen oder per Mail an die Schule schicken.

Viele Grüße
E. Bimmermann-Dorn
(Sonderschulrektorin)