In der Schulkonferenz vom 17.06.03 wurde folgende Hitzefreiregelung beschlossen.
Bei hohen sommerlichen Temperaturen (über 27° Außentemperatur) haben die Eltern folgende Entscheidungsmöglichkeit:
- Sie entscheiden, dass ihr Kind die Schule an diesem Tag wegen der zu erwartenden Hitze nicht besucht. (telefonische Benachrichtigung erforderlich)
- Sie entscheiden, dass sie ihr Kind zu einem mit den Klassenlehrern vereinbarten Termin von der Schule abholen. (rechtzeitige Benachrichtigung ist wichtig, um z.B. das Mittagessen abzubestellen oder einen Unterrichtsgang nicht in die Abholzeit zu legen)
- Sie entscheiden, dass ihr Kind in der Schule bleibt. Die Unterrichtsinhalte passen sich wegen der hohen Außen- und Innentemperaturen dem Wetter an. Dieser Unterricht kann auch durch andere Lehrerinnen und Lehrer der Schule stattfinden.
Diese Regelung ist verabschiedet worden, um zum einen den Eltern, die verlässliche Schulöffnungszeiten (wg Arbeitszeiten u.ä.) benötigen, entgegen zu kommen und zum anderen die Entscheidungsmöglichkeiten der Eltern zu stärken. Die Eltern können in der Regel individueller auf ihr Kind bezogen entscheiden und von daher körperliche Überforderungssituationen verhindern. Zum anderen können mit dieser Regelung Situationen ausgeschlossen werden, dass ein angekündigtes Hitzefrei wegen der Buskoordination durchgeführt werden muss, obwohl sich die Wetterlage deutlich verändert hat.