AOSF

Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

 

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, werden Sie vom Schulamt gebeten, Ihr Kind an einer Schule anzumelden. Dies ist in aller Regel die zuständige Grundschule, dort findet dann auch die Schuleingangsdiagnostik statt. Direkt an der Waldschule kann Ihr Kind nur angemeldet werden, wenn schon recht sicher ist, dass ein Förderbedarf im Bereich der Geistigen Entwicklung vorliegt.


Die Eltern können in den Schulen dann ein sogenanntes Verfahren gemäß AO-SF beantragen. Dabei wird von einer Lehrkraft der Grundschule und einer Lehrkraft der Waldschule ein Gutachten erstellt. In diesem Gutachten werden alle wichtigen Informationen zu Ihrem Kind zusammengetragen, Testergebnisse aufgeführt und die Wünsche der Eltern zur Beschulung werden aufgenommen. Auch schreiben die Lehrkräfte, welchen Förderbedarf sie sehen und welchen Schulort sie vorschlagen. Das Schulamt des Kreis Wesel entscheidet dann und Sie bekommen die Verfügung per Post zugeschickt. Danach können Sie auch eine Kopie des Gutachtens bekommen.

Sie entscheiden über den schulischen Förderort: Schule des Gemeinsamen Lernens oder die zuständige Förderschule. Wir wünschen uns, dass die Empfehlung der Lehrkräfte bei der Entscheidung der Eltern eine Rolle spielt. Wir können an der Waldschule nur Kinder aufnehmen, die in den Gemeinden Hünxe und Schermbeck oder den Städten Dinslaken und Voerde wohnen.  Hat Ihr Kind in der KiTa eine Integrationshilfe, kann diese nicht mit an die Waldschule kommen. Wir haben einen Integrationshilfe – Pool, wodurch alle Klassen Unterstützung bekommen.

Sollten Sie Fragen haben oder die Waldschule einmal besichtigen wollen, wenden Sie sich gerne an uns.